Conditions Générales de Vente
Verkaufs- und Lieferbedingungen für Gewerbebetriebe
Lieferungsgrundlage
Es gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs-und Lieferbedingungen. Nebenabreden und Änderungen,
insbesondere die Anerkennung von Geschäftsbedingungen des Bestellers, bedürfen der schriftlichen Bestätigung
des Lieferers.
Auftragsbestätigung
Auftragsbestätigungen vorbehalten.
Rechnungserteilung gilt als Auftragsbestätigung.
Lieferzeit
Die von uns genannten Lieferzeiten sind unverbindlich.
Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse berechtigen uns, von unseren Lieferbedingungen ganz oder
teilweise zurückzutreten, ohne daß dem Besteller ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht.
Preise
Die Preise verstehen sich ab Werk Bielefeld in Euro zuzüglich Mwst.
Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Alle Preise sind freibleibend.
Berechnet werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise.
Versand
Inland (BRD):
ab 500,00 EUR Netto Warenwert erfolgt der Versand frei Haus
(ausgenommen Sperrgut z.B. sperrige Lineale, Rollenware, Papier, Modellkarton)
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Sollten keine besonderen Versandvorschriften des Kunden gelten, erfolgt die Lieferung auf dem günstigsten Weg.
Der Versand erfolgt in festgelegten Verpackungseinheiten.
Die Kosten für Auslandspakete wollen Sie bitte erfragen.
Gewährleistung
Zuschnittschablonen, chemische Erzeugnisse insbesondere Pauspuder, Kreiden, Stifte, Aerosole und Flecken-
entfernungsmittel sind auf ihre Richtigkeit und Unbedenklichkeit für den Einsatzzweck zu prüfen. Wir leisten
nur Ersatz für fehlerhafte Ware, ein weitergehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.
Zahlungsbedingungen
Innerhalb 10 Tage 2% Skonto oder 30 Tage netto Kasse.
Kleinaufträge unter EURO 20,00 Warenwert erfordern einen Bearbeitungszuschlag von EURO 5,00.
Eigentumsvorbehalt
Eigentumsvorbehalt bis zur vollen Bezahlung aller unserer Lieferungen. Der Eigentumsvorbehalt gilt in der nach
der Rechtsprechung längstmöglichen Weise.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand - auch für Scheck und Wechselverbindlichkeiten - ist Bielefeld.
Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.